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Ziele
Ziele der Initiative
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IDIN tritt dafür ein, dass in Zukunft alles im Bauwesen Beachtenswerte in amtliche Richtlinien gefasst wird.
Es darf keine Direktgeltung privater Normenwerke im Bauwesen mehr geben.
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IDIN tritt dafür ein, dass die am 31.07.2002 von der Bundesregierung vorgestellte Änderung des Urheberrechtsgesetzes so nicht beschlossen wird. Dem § 5 UrhG ist statt dessen folgender Absatz anzufügen:
"(3) Private Normwerke, auf die Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen verweisen, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."
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