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Ziele

Ziele der Initiative


  1. IDIN tritt dafür ein, dass in Zukunft alles im Bauwesen Beachtenswerte in amtliche Richtlinien gefasst wird.
    Es darf keine Direktgeltung privater Normenwerke im Bauwesen mehr geben.

  2. IDIN tritt dafür ein, dass die am 31.07.2002 von der Bundesregierung vorgestellte Änderung des Urheberrechtsgesetzes so nicht beschlossen wird. Dem § 5 UrhG ist statt dessen folgender Absatz anzufügen:

    "(3) Private Normwerke, auf die Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen verweisen, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."



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